Ihre Stammapotheke

Im Kanton Solothurn gilt die sogenannte Selbstdispensation, d. h. Ärzte sind befugt, Medikamente selbst an den Patienten abzugeben. Der Medikamentenbezug in der persönlichen Apotheke bietet jedoch zahlreiche Vorteile für die Patientinnen und Patienten:

Überprüfung der Sicherheit

Apotheker sind die Spezialisten für Medikamente. Ihr geschultes Auge erkennt, ob Dosierung und Indikation korrekt sind. Wenn der Patient mehrere Medikamente einnimmt, wird in der Apotheke überprüft, ob sich die ärztliche Verschreibung auch mit den anderen Medikamenten verträgt. Die Information der Patienten über korrekte Anwendung oder Einnahmezeitpunkt gewährleistet, dass die Therapie wirksam und frei von unnötigen Risiken ist. Ausserdem fällt es Apothekern leichter, allfällige Nebenwirkungen auf ein bestimmtes Medikament zurückzuführen.

Mehr Selbstbestimmung für den Patienten

Beim Medikamentenbezug in der Arztpraxis bleibt dem Patienten kaum Zeit, zu überlegen, ob er die verschriebene Therapie überhaupt will. Viele Medikamente landen deswegen ungebraucht im Abfall. Mit der Aushändigung eines Arztrezeptes kann man sich beim Apotheker eine fundierte Zweitmeinung einholen und freier über seine Therapie entscheiden.

Keine Ferien, keine Wartezeiten

Besonders bei Dauertherapien macht es keinen Sinn, dass der Patient für jeden Medikamentenbezug wieder einen Arzttermin vereinbaren muss. Zudem ist es ärgerlich, wenn die Praxis gerade dann geschlossen ist, wenn wieder Nachschub fällig wird. Durch Hinterlegen eines Dauerrezepts in der Apotheke können Medikamente zu grosszügigen Öffnungszeiten und 52 Wochen im Jahr bezogen werden – ohne lange im Wartezimmer sitzen zu müssen.

Grosses Sortiment, schnelle Logistik

Apotheken führen ein Sortiment von 3000 und mehr Medikamenten. Im Vergleich dazu führt eine Arztpraxis 50 – 200 Präparate im Sortiment und bietet dem Patienten daher nicht immer das optimale Mittel. Sollte in der Apotheke etwas doch nicht vorrätig sein, kann es meist innerhalb eines halben Tages bestellt werden.

Zusammenarbeit als Partner

Der Patient profitiert enorm davon, wenn er von zwei Fachpersonen mit unterschiedlichem Hintergrund betreut wird. Der Arzt als Diagnostiker und der Apotheker als Heilmittelspezialist sind zwei sich ergänzende Berufe. Durch gegenseitige Absprachen kann so die Therapie des Patienten laufend verbessert werden.
Spezielle Modelle der Zusammenarbeit wie zum Beispiel im Kanton Freiburg tragen ausserdem zur massgeblichen Einsparung von Gesundheitskosten bei. Da die Anzahl der Hausärzte abnimmt und damit immer weniger Ärzte immer mehr Patienten betreuen müssen, bieten Apotheken eine substanzielle Entlastung.

Detailliertes Medi-Dossier

Apotheken führen für jeden Patienten ein Dossier, in welchem jeder Medikamentenbezug detailliert erfasst wird, auch wenn Medikamente von mehreren Ärzten verordnet werden. Dies ist für alle Beteiligten nützlich und schützt vor Doppelspurigkeiten, Überdosierungen und gefährlichen Medikamentenkombinationen. Die Verträglichkeit neuer Medikamente kann jederzeit mit der bestehenden Therapie abgeglichen werden. Dank Berufsgeheimnis können sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen, dass ihre Daten nicht missbräuchlich verwendet werden.