Neues Heilmittelgesetz – Mehr Grundversorgung aus der Apotheke

Die eidgenössischen Räte haben das neue Heilmittelgesetz verabschiedet. Ein grosser Teil der Änderungen betrifft auch die Apotheker – sie erhalten bei der Abgabe von Medikamenten neue Befugnisse, die ihrer langjährigen Ausbildung und Tätigkeit entsprechen. Ausserdem werden die Rechte der Patienten gestärkt.

Die Verschreibungspflicht von Medikamenten wird angepasst, denn häufig zwang diese den Patienten auch bei leichten Krankheitsfällen zum Arztbesuch. Apotheker durften rezeptpflichtige Medikamente nur in Notfällen abgeben, etwa wenn der Arzt in den Ferien war.

Neu wird der Bundesrat Bedingungen festlegen, unter welchen Apothekerinnen rezeptpflichtige Arzneien in eigener Verantwortung abgeben dürfen. Ein Beispiel dafür ist die Abklärung von Krankheitssymptomen durch die Apothekerin in einem separaten Beratungsraum, wie sie aktuell in Netcare-Apotheken durchgeführt werden. Wenn ein Notfall ausgeschlossen und keine weitere ärztliche Untersuchung  notwendig ist, kann die Therapie mit einem rezeptpflichtigen Medikament in der Apotheke vorgenommen werden. Auch Impfstoffe, die aufgrund der neuen Impfkompetenz von Apothekern verabreicht werden, sollen ohne grossen administrativen Aufwand eingesetzt  werden können. Dies wird momentan in jedem Kanton anders geregelt, die Grippeimpfung ist  in der Apotheke heute bereits in sechs Kantonen möglich. Im Kanton Solothurn sind zudem auch Nachholimpfungen bei Masern, Hepatitis B sowie die FSME-Impfung gegen die von Zecken übertragene Hirnhautentzündung möglich.

Auch die Rechte der Patienten beim Bezug der Medikamente werden gestärkt. In Zukunft muss der Arzt ein Rezept ausstellen, auch wenn er ein rezeptpflichtiges Medikament selber abgibt. Erst mit dem Rezept in der Hand kann der Patient wirklich frei entscheiden, die Apotheke aufzusuchen, ohne beim Arzt ein Rezept verlangen zu müssen. Damit wird auch die Therapie verbessert, weil die Zweitmeinung und die Instruktionen aus der Apotheke wertvoll für die Entscheidung des Patienten und den Therapieerfolg sind.

Der Ausbau der Kompetenzen der Apotheker ist die logische Konsequenz jahrzehntelanger Tätigkeit und Überzeugungsarbeit. Schon in den 90-er Jahren warben die Apotheker dafür, dass die Beratung und Selbstmedikation aus der Apotheke für die Patienten unkompliziert ist und vielen Fällen einen Arztbesuch einspart.

Dies ist für das heutige Gesundheitswesen von enormer Bedeutung: Immer weniger Menschen haben einen festen Hausarzt, die Notfallstationen der Spitäler werden immer häufiger wegen Bagatellfällen aufgesucht. Auch in ländlichen Regionen, wo die Anzahl Hausärzte abnimmt, können Apothekerinnen und Apotheker einen essentiellen Beitrag an die medizinische Grundversorgung leisten. Die Apotheke bietet damit ein Optimum aus Erreichbarkeit, Qualität und Kosten.