Solothurner Apotheken am nationalen Grippeimpf-Tag

Seit 2015 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit der entsprechenden Zusatzausbildung im Kanton Solothurn impfen. Sie nehmen daher auch an der nationalen Aktion zur Grippeimpfung am 11. November teil.

Die Apotheken übernehmen mit dem Impfen eine wichtige Aufgabe in der Prävention. Sie sind für die Bevölkerung leicht und ohne Termin zugänglich und damit besonders für Personen attraktiv, die sonst nicht zum Arzt gehen. Inzwischen darf in zehn Kantonen ohne ärztliches Rezept geimpft werden.

Die Grippeimpfung wird empfohlen für Senioren ab 65 Jahren, Personen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder COPD, Schwangere und Kleinkinder. Ebenfalls sinnvoll ist sie für Personen, die regelmässig im Kontakt zu kranken oder geschwächten Menschen steht wie Beschäftigte im Gesundheitswesen.  In der Apotheke geimpft werden dürfen Personen ab 16 Jahren.

Im Kanton Solothurn bieten inzwischen neun Apotheken Impfen als Dienstleistung an und decken damit den grössten Teil des Kantonsgebiets ab. Letztes Jahr liessen sich im Durchschnitt erst 20 Personen pro Apotheke gegen Grippe impfen. Noch haben Apotheken den Wettbewerbsnachteil, dass sie diese Leistung nicht der Krankenkasse verrechnen können.

Allerdings ist die Krankenkasse CSS auf die Grippeimpfung in der Apotheke aufmerksam geworden und übernimmt die Kosten versuchsweise für ausgewählte Patienten, nachdem sie im Frühling schon die Früherkennung von Darmkrebs in der Apotheke unterstützt hat.

Neben der Grippe darf in Apotheken des Kantons Solothurn auch gegen Hepatitis A und B, Zeckenenzephalitis (FSME) und Masern geimpft werden.
Zum nationalen Grippeimpftag am 11. November kann man sich daher nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch in der Apotheke impfen lassen. Die nächste Apotheke zum Impfen kann unter www.impfapotheke.ch gefunden werden.