Corona-Schnelltests in den Apotheken

Schon seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Apotheken beherzten Einsatz zu ihrer Bewältigung geleistet. Mit dem Angebot von Antigen-Schnelltests erfüllen sie nun ein weiteres Bedürfnis nach schneller Abklärung für Personen, die einen Verdacht auf eine Infektion haben.

Schon von Anfang an ein wichtiger Anker

Zu Beginn der Pandemie im Februar konnten Apotheken ihre hohe Flexibilität und eigenständiges Handeln unter Beweis stellen: Die Besorgung von Masken, die Herstellung von Desinfektionsmitteln und das Organisieren von Hauslieferdiensten halfen der Bevölkerung angesichts der Situation, sich vor einer Infektion zu schützen. Gleichzeitig galt es auch, die Bevölkerung über Risiken aufzuklären und auf einfache Massnahmen wie das Händewaschen hinzuweisen. Auch auf vermehrte Lieferengpässe bei Medikamenten musste reagiert und individuell passende Lösungen gefunden werden.

Jetzt auch Antigen-Schnelltests

Neu können auch Corona-Schnelltests in Apotheken abgewickelt werden. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Apotheken kann auf der Seite des Kantons aufgerufen werden: https://corona.so.ch/bevoelkerung/teststandorte/

Wichtig ist, dass die Schnelltest für ansonsten gesunde Personen gedacht sind, die seit weniger als vier Tagen Symptomen haben oder vor fünf Tagen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Risikopatienten und Gesundheitsfachpersonen müssen weiterhin einen PCR-Test beim Arzt oder in einem Testzentrum durchführen lassen.
Auch in der Apotheke muss ein fester Termin vereinbart werden, denn die Tests verlangen das strikte Einhalten eines Sicherheitskonzepts und daher rigorose Planung im Apothekenteam. Die Probe wird durch einen Nasen-Rachen-Abstrich entnommen und das Ergebnis liegt nach 15-30 Minuten vor.

Bundesamt für Gesundheit diskriminiert Apotheken beim Tarif

Entsprechend der Erfüllung der Testkritien des Bundesamts für Gesundheit wird die Abrechnung des Tests über die Krankenkasse abgewickelt. Hierfür dürfen Apotheken nur 57.50 für die Durchführung des Tests verlangen. Die 22.50 für das Beratungs- und Aufklärungsgespräch dürfen sie im Gegensatz zu den Ärzten nicht verlangen, obwohl der Beratungsbedarf genau gleich ist und die Patienten oft komplexe Fragen haben.

Unterstützung des Kantons wird sehr geschätzt

Der Apothekerverein des Kantons Solothurn schätzt es sehr, dass der Kanton die Apotheken bei den Schnelltests direkt einbezogen hat. Es wurden vom Kanton kostenlose Schulungen für die Mitarbeitenden organisiert und ein speditives Verfahren für die Bewilligung zur Durchführung in der Apotheke aufgegleist. Dies verringerte den Aufwand für die Apotheken, die für die Tests bereits ein umfassendes Konzept erarbeiten und Schutzmaterial organisieren müssen.

Bei Verdacht sofort testen

Um die Neuansteckungen schneller zu bremsen, sollten auch Personen mit scheinbar geringen Symptomen abklären, ob ein Test sinnvoll ist. Das BAG hat am 23. November bekräftigt, dass mit einer raschen Testung auch eine schnelle Reaktion möglich ist und Infektionsherde früher vermieden werden können.